Seitenbereiche

Umsatzsteuererklärungspflichten der Kleinunternehmer

© Robert Kneschke - stock.adobe.com

Kleinunternehmer 

Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.

Ausnahmen

Es gibt allerdings drei Ausnahmen:

  1. Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
  2. Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
  3. Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.

Stand: 27. September 2026

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.